Umschuldung
Kreditkündigung trotz Zinsbindung
Bei den günstigen Zinsen anderer Banken bzw. bei Fremdwährungskrediten wird es immer attraktiver, alte Kredite mit hohen Zinsen umzuschulden.
Grundsätzlich kein Problem, denkt der Kunde, und spricht seine Hausbank an, um dann eine böse Überraschung zu erleben. Der Kunde möchte seinen alten teuren Kredite in neue günstige Euro- und Fremdwährungskredite umschulden. Nur haben die Kunden oft eine Zinsbindung mit ihrer Hausbank vereinbart und die Kunden erfahren dann von der Bank, dass eine Kreditkündigung vor Ablauf der Zinsbindung nicht möglich sein und nicht erlaubt werde, also vor Ablauf des vereinbarten Festzinszeitraumes.
Das ist jedoch der grosse Irrtum, es gibt eigentlich immer Möglichkeiten für den Kunden trotz Zinsbindung seinen Kredit zu kündigen, auch wenn er die Immobilie nicht verkauft. Der Deutscher Kreditnehmer Verein e.V. kann den Sachverhalt immer schnell mit der alten Bank klären. Oder der Deutsche Kreditnehmer Verein e.V. sendet den Kunden das notwendige Infomaterial zusammen mit allen wichtigen Bundesgerichtshof Karlsruhe Entscheidungen zu. Das Infomaterial vom Deutscher Kreditnehmer Verein e.V. erklärt klar und leicht verständlich, wie eine Kündigung trotz Zinsbindung möglich ist und wie viel Vorfälligkeitsentschädigung die Bank verlangen darf. Zusätzlich gibt es im Sammelband viele Weitere nützlich Informationen, z.B. das bei Bankenfusionen oft bei vorzeitiger Kreditkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist! Wie das alles genau möglich ist lesen Sie HIER >








